Kurz gesagt: Wer zu Glasfaser wechselt, muss den alten Vertrag in der Regel nicht selbst kündigen. Du bestellst beim neuen Anbieter, gibst den Auftrag zur Kündigung und Rufnummernmitnahme mit – und der neue Anbieter stimmt den Umschalttermin mit dem alten ab. Mehr als einen Arbeitstag ohne Internet darf es dabei laut Gesetz nicht geben.
So läuft der Wechsel ab
- Verfügbarkeit prüfenLiegt Glasfaser an deiner Adresse oder läuft eine Vorvermarktung?
- Neuen Tarif bestellenmit Auftrag zur Kündigung des alten Vertrags und zur Rufnummernmitnahme
- Anschluss bauen lassenfalls noch nötig: Hausanschluss und Glasfaserdose
- Umschaltterminder neue Anbieter stimmt ihn mit dem alten ab
- Altes abwickelnMietrouter zurückschicken, letzte Rechnung prüfen
Gibt es Glasfaser an deiner Adresse?
Deine Rechte beim Anbieterwechsel
Der Anbieterwechsel ist in § 59 Telekommunikationsgesetz geregelt. Die wichtigsten Punkte:
- Der neue Anbieter führt. Wechsel und Rufnummernmitnahme laufen unter seiner Leitung.
- Höchstens ein Arbeitstag Unterbrechung. Dauert es länger, steht dir für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung zu: 10 € oder 20 % des Monatspreises, je nachdem, was höher ist. Dasselbe gilt für jeden versäumten Techniker- oder Installationstermin.
- Rufnummer kostenlos mitnehmen. Für die Mitnahme selbst darf dir kein Entgelt berechnet werden. Beantragen kannst du sie bis einen Monat nach Vertragsende. Festnetznummern lassen sich nur am selben Ort mitnehmen.
- Verzögerte Nummer = 10 € pro Tag. Die Rufnummer muss am vereinbarten Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag, beim neuen Anbieter funktionieren.
- Überbrückung zum halben Grundpreis. Endet der alte Vertrag vor der Umschaltung, darf der alte Anbieter weiter abrechnen – die Anschlussentgelte aber nur noch zur Hälfte.
Wann endet mein alter Vertrag?
Die erste Mindestlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate. Danach ist jeder Internetvertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar – auch Verträge, die vor der TKG-Novelle im Dezember 2021 geschlossen wurden. Rechne hier aus, wann dein Vertrag frühestens endet:
Steckst du noch in der Mindestlaufzeit, kannst du trotzdem schon bestellen: Der neue Anbieter plant die Umschaltung dann zum Vertragsende. Gerade beim Glasfaserausbau ist das sinnvoll, weil zwischen Bestellung und Freischaltung oft viele Monate liegen.
Selbst kündigen oder kündigen lassen?
Bei der Bestellung erteilst du dem neuen Anbieter den Auftrag, den alten Vertrag zu kündigen und die Rufnummer mitzunehmen. Er stimmt den Termin ab – die Verbraucherzentrale rät beim Wechsel zu Glasfaser ausdrücklich zu diesem Weg, damit keine Lücke entsteht.
- keine Doppelzahlung, keine Lücke
- Rufnummer zieht automatisch mit
- Entschädigung, wenn die Umschaltung länger als einen Arbeitstag dauert
Sinnvoll, wenn du ohnehin umziehst, die Rufnummer nicht brauchst oder einen Vertrag beendest, den der neue Anbieter nicht übernimmt – etwa einen separaten Kabel-TV-Vertrag. Bei Verträgen, die online abgeschlossen werden können, muss der Anbieter einen Kündigungsbutton auf seiner Website haben. Eine E-Mail oder ein Brief (Textform) reicht ebenfalls.
Kündigungsschreiben erstellen →
Achtung: Kündigst du selbst und ist der Glasfaseranschluss noch nicht fertig, kann es eine Lücke ohne Internet geben. Die Rufnummer kannst du trotzdem noch bis einen Monat nach Vertragsende mitnehmen.
Kündigungshilfe für die großen Anbieter
Sonderkündigung: Wann du früher rauskommst
Für den Wechsel zu Glasfaser allein gibt es kein Sonderkündigungsrecht. In diesen Fällen kannst du aber vor Ende der Laufzeit kündigen:
| Anlass | Was gilt |
|---|---|
| Preiserhöhung oder andere Vertragsänderung zu deinem Nachteil | Kündigung ohne Frist und ohne Kosten, innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung (§ 57 Abs. 1 TKG) |
| Zu langsam – erheblich und regelmäßig unter der zugesagten Geschwindigkeit | Preis mindern oder außerordentlich kündigen; Nachweis über die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur (§ 57 Abs. 4 TKG) |
| Umzug, und der Anbieter kann am neuen Ort nicht liefern | Kündigung mit einem Monat Frist, frühestens zum Auszug (§ 60 TKG) |
Nach dem Wechsel: Router, E-Mail, Rechnung
- Mietrouter zurückgeben: Die Anbieter schicken einen Retourenschein oder stellen ihn online bereit. Wer das Gerät nicht zurückgibt, muss mit einer Rechnung dafür rechnen.
- E-Mail-Adresse beim alten Anbieter: Der Anbieter muss sie nach Vertragsende kostenlos für einen angemessenen Zeitraum zugänglich halten und eine Weiterleitung ermöglichen (§ 56 Abs. 5 TKG). Stelle wichtige Konten trotzdem rechtzeitig um.
- Letzte Rechnung prüfen: Nach dem Vertragsende darf nur noch die Überbrückung zum halben Anschlusspreis berechnet werden.
- Neuer Router: Bei Glasfaser brauchst du einen Router mit Glasfaseranschluss oder ein Glasfasermodem (ONT) vor dem vorhandenen Router.
Häufige Fragen
Muss ich meinen DSL-Vertrag kündigen, wenn ich zu Glasfaser wechsle?
In der Regel nicht selbst. Du beauftragst bei der Bestellung den neuen Anbieter, der den alten Vertrag kündigt und die Rufnummer mitnimmt. So gibt es keine Lücke und keine Doppelzahlung.
Wie lange bin ich beim Wechsel ohne Internet?
Höchstens einen Arbeitstag. Dauert es länger, steht dir je weiterem Arbeitstag eine Entschädigung von 10 € oder 20 % des Monatspreises zu (§ 59 TKG).
Kostet die Mitnahme der Rufnummer etwas?
Nein, für die Rufnummernmitnahme dürfen dir keine direkten Entgelte berechnet werden. Festnetznummern kannst du nur am selben Ort mitnehmen.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Glasfaser?
Nein. Früher kündigen kannst du nur bei einer Preiserhöhung, bei dauerhaft zu langsamer Leitung oder bei einem Umzug, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht liefern kann.
Kann ich Glasfaser bestellen, obwohl mein alter Vertrag noch läuft?
Ja. Der neue Anbieter plant die Umschaltung zum Ende des alten Vertrags. Nach den ersten 24 Monaten ist dein alter Vertrag ohnehin monatlich kündbar.
Quellen
- § 56, § 57, § 59 und § 60 TKG – gesetze-im-internet.de
- § 312k und § 309 Nr. 13 BGB (Kündigungsbutton, Textform)
- Verbraucherzentrale: Wichtige Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge (Stand 17.04.2026); Kündigung per E-Mail (Stand 25.11.2025); Umzug (Stand 16.03.2026)
- Hilfeseiten von Telekom, Vodafone, 1&1 und o2 zu Wechsel, Kündigung und Mietgeräten, abgerufen am 28. Oktober 2026