Kurz gesagt: Wo sich der Glasfaserausbau für Netzbetreiber nicht rechnet, fördern Bund und Länder ihn. Den Antrag stellen Gemeinden und Landkreise – nicht du selbst. Seit der Gigabit-Richtlinie 2.0 kann jede Adresse gefördert werden, an der es kein Netz mit mindestens 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload gibt. Ein Förderprogramm für einzelne Haushalte, etwa Gutscheine, gibt es vom Bund nicht.
Ist meine Adresse förderfähig?
Welche Versorgung gibt es in deinem Ort?
So funktioniert die Gigabitförderung des Bundes
Grundlage ist die Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundesministeriums für Digitales (BMDS), zuletzt geändert am 31. März 2026. Ziel ist, Haushalten auch zu Spitzenlastzeiten mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu liefern. Eine „Aufgreifschwelle“ gibt es nicht: Gefördert wird der Ausbau aller Adressen, die noch nicht gigabitfähig versorgt sind.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wer stellt den Antrag? | die Gebietskörperschaft: Gemeinde, Stadt, Landkreis, kommunaler Zweckverband oder ein Amt |
| Was ist förderfähig? | Adressen ohne Netz mit 300 Mbit/s Download und 150 Mbit/s Upload (auch nicht geplant); ausgenommen sind Gebiete mit zwei Netzen ab 100 Mbit/s oder mit Kabelnetz nach DOCSIS 3.1 |
| Wie viel zahlt der Bund? | grundsätzlich 50 % der förderfähigen Kosten, in wirtschaftsschwachen Gebieten 60 % oder 70 %; höchstens 40 Mio. € je Projekt |
| Eigenanteil der Kommune | 10 % – den kann das Land übernehmen; Länderprogramme können die Bundesförderung ergänzen |
| Wer baut? | entweder ein Netzbetreiber mit Zuschuss für die Wirtschaftlichkeitslücke oder die Kommune selbst, die das Netz dann verpachtet (Betreibermodell) |
| Wer darf das Netz nutzen? | alle Anbieter: Geförderte Netze müssen offen und diskriminierungsfrei zugänglich sein (Open Access), mindestens 7 Jahre |
Vom Antrag bis zum Bagger
- BranchendialogDie Kommune spricht mit Netzbetreibern über eigenwirtschaftliche Pläne – Pflicht vor der Markterkundung.
- Markterkundungmindestens 30 Tage: Wer baut in den nächsten Jahren ohne Förderung? Privater Ausbau hat Vorrang.
- Förderantragbeim Bund, im Rahmen des jährlichen Aufrufs und der Obergrenze je Land
- AusschreibungNetzbetreiber oder Baufirmen bewerben sich, die Kommune vergibt.
- BauGlasfaser bis ins Haus – für alle förderfähigen Adressen im Gebiet
Anträge für 2026 konnten vom 1. April bis 15. September 2026 gestellt werden. Daneben gab es ein Lückenschluss-Programm mit 40 Mio. € für kleine Gebiete mit höchstens 250 Adressen je Antrag (Antragsfrist ebenfalls bis 15. September 2026).
Förderrunde 2025: 1,8 Mrd. € für 536 Projekte, Bescheide am 14.01.2026. Für 2024 standen 3 Mrd. € zur Verfügung. Das Volumen für 2026 ist noch nicht veröffentlicht.
Was bedeutet das für dich?
- Hausanschluss: Im geförderten Ausbau wird der Anschluss grundsätzlich bis an die Innenseite der Außenwand gelegt. Laut Gigabitbüro des Bundes ist der Hausanschluss in vielen Fällen kostenlos – wie genau, regeln die Verträge im Projekt. Frag deine Gemeinde nach den Bedingungen und Fristen.
- Keine Pflicht: Eine Pflicht, sich anschließen zu lassen oder einen Vertrag abzuschließen, gibt es nicht.
- Freie Anbieterwahl: Weil geförderte Netze offen sein müssen, kannst du später zwischen mehreren Anbietern wählen.
- Nachfragen: Ob für deine Adresse eine Markterkundung, ein Förderantrag oder ein Bau läuft, weiß deine Gemeinde oder der Landkreis.
Mehr zu Ablauf und Kosten: Glasfaser-Hausanschluss und Vorvermarktung.
Gibt es Förderung für Privathaushalte?
Ein Bundesprogramm mit Gutscheinen (Vouchern) für einzelne Haushalte gibt es nicht. Förderung läuft über die Kommunen und kommt bei dir als Ausbau an. Ob dein Bundesland eigene Programme hat, erfährst du bei deiner Gemeinde oder beim Landkreis.
Häufige Fragen
Kann ich als Privatperson Glasfaser-Förderung beantragen?
Nein. Anträge stellen Gemeinden, Städte, Landkreise oder kommunale Zweckverbände. Gefördert wird der Ausbau ganzer Gebiete.
Was sind graue Flecken?
Gebiete, in denen es schon Internet gibt, aber kein gigabitfähiges Netz. Nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 sind alle Adressen ohne Netz mit 300 Mbit/s Download und 150 Mbit/s Upload förderfähig – unabhängig davon, wie schnell es dort heute ist.
Wie viel Prozent fördert der Bund?
Grundsätzlich 50 % der förderfähigen Kosten, in wirtschaftsschwachen Gebieten 60 oder 70 %. Die Kommune trägt 10 % Eigenanteil, den das Land übernehmen kann.
Ist der Hausanschluss im geförderten Ausbau kostenlos?
Oft ja: Laut Gigabitbüro des Bundes erfolgt der Glasfaseranschluss in vielen Fällen kostenfrei. Eine allgemeine Regel gibt es nicht – die Bedingungen legt das jeweilige Projekt fest.
Muss ich mich anschließen lassen?
Nein, eine Anschlusspflicht gibt es nicht. Später einen Anschluss nachzurüsten, kann aber teurer werden.
Quellen
- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0), dritte Änderungsfassung vom 31.03.2026 – gigabitfoerderung.gov.de
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten 2026; Vierter Aufruf Lückenschluss-Programm (15.06.2026)
- Gigabitbüro des Bundes: So kommt die Glasfaser zu Ihnen
- heise online: Gigabitförderung – 1,8 Milliarden für 536 Projekte (Januar 2026)
- Abgerufen am 28. Oktober 2026