Kurz gesagt: Dass die gebuchte Geschwindigkeit nicht voll ankommt, ist häufig: Laut Breitbandmessung der Bundesnetzagentur erreicht nur knapp die Hälfte der Nutzer im Download das volle vertragliche Tempo. Oft liegt es am WLAN oder am eigenen Gerät. Ist die Leitung selbst zu langsam, darfst du den Preis mindern oder kündigen – mit dem offiziellen Messprotokoll als Nachweis.
Wie oft kommt die volle Geschwindigkeit an?
Breitbandmessung der Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2024/2025 (Messzeitraum 1.10.2024 bis 30.9.2025, 184.452 gültige Festnetz-Messungen). Gemessen haben Nutzer der Breitbandmessung – die Werte sind nicht repräsentativ.
Nach Technik schlüsselt der Bericht die Werte nicht auf. Eigene Messwerte nach Anbieter und Ort findest du in unserem Speedtest und auf den Ortsseiten.
Woran es liegen kann
Bevor du dich beim Anbieter beschwerst, lohnt ein Blick auf die eigene Technik. Der Festnetzanbieter ist grundsätzlich nur bis zum Netzabschlusspunkt verantwortlich – also bis zur Dose.
Die häufigste Bremse. Abstand und Wände zum Router, Nachbarnetze und Störquellen drücken das Tempo. Laut Bundesnetzagentur kann eine schlechte WLAN-Verbindung nicht dem Anbieter angelastet werden.
- zum Test per Netzwerkkabel direkt am Router messen
- Router frei und zentral aufstellen
- Mesh-Repeater und Powerline können das Tempo zusätzlich begrenzen
Laptop, PC oder Netzwerkkarte schaffen nicht immer das gebuchte Tempo. Eine Netzwerkkarte mit 100 Mbit/s bremst jeden schnelleren Tarif aus.
- Treiber der Netzwerkkarte aktualisieren
- Energiesparmodus aus, Laptop ans Netzteil
- Antivirenprogramm und parallele Downloads als Ursache prüfen
Ein veralteter Router, alte Firmware oder falsche Einstellungen begrenzen die Leitung. Ein kurzer Neustart hilft oft schon.
- Router kurz aus- und wieder einschalten
- Firmware aktualisieren
- passt der Router zum Anschluss? Siehe Glasfaser-Router
Gemessen wird immer die ganze Strecke bis zum Testserver. Auch Netzabschnitte außerhalb deines Anschlusses können je nach Auslastung bremsen – etwa zu Zeiten, in denen viele gleichzeitig online sind.
- zu verschiedenen Tageszeiten messen
- Werte notieren, um ein Muster zu erkennen
Bleibt das Tempo per Kabel, mit aktuellem Router und zu allen Tageszeiten zu niedrig, liegt es an der Leitung. Bei DSL spielt außerdem die Länge der Kupferleitung eine große Rolle. Jetzt lohnt sich der offizielle Nachweis.
Dein Recht: Preis mindern oder kündigen
Weicht die Geschwindigkeit erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von der vereinbarten ab, darfst du nach § 57 Abs. 4 TKG das Entgelt mindern – im Verhältnis, in dem die tatsächliche von der vereinbarten Leistung abweicht – oder ohne Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. Nachweisen musst du das mit dem Messwerkzeug der Bundesnetzagentur.
Grob überschlagen, wie viel das wäre:
Näherung nach dem Wortlaut von § 57 Abs. 4 TKG (Verhältnis von tatsächlicher zu vereinbarter Leistung). Wie hoch die Minderung genau ist, regelt das Gesetz nicht näher – Voraussetzung ist ein Nachweis mit der Breitbandmessung.
So funktioniert der Nachweis
Du brauchst die kostenlose Desktop-App der Breitbandmessung (breitbandmessung.de) für Windows, macOS oder Linux. Für ein gültiges Protokoll misst du so:
Messungen insgesamt
innerhalb von 14 Tagen, mit mindestens einem Tag Abstand
mindestens 5 Minuten auseinander, zwischen der 5. und 6. Messung mindestens 3 Stunden
- Nur per Kabel: Bei aktivem WLAN blockiert die App die Messung. Der Rechner hängt per Netzwerkkabel am Router, der Router direkt am Anschluss – ohne Repeater, Powerline oder weitere Router dazwischen.
- Schnell genug messen: Die Netzwerkkarte muss das vertragliche Tempo schaffen; eine 100-Mbit/s-Karte erkennt die App und lässt die Messung nicht zu.
- Tarif angeben: maximale, normalerweise verfügbare und minimale Geschwindigkeit aus deiner Vertragszusammenfassung. Nur für angegebene Werte kann eine Abweichung festgestellt werden.
Eine Abweichung gilt als nachgewiesen, wenn im Download oder Upload eines dieser Kriterien erfüllt ist:
- HöchsttempoAn mindestens zwei von drei Messtagen wurden nicht wenigstens einmal 90 % der maximalen Geschwindigkeit erreicht.
- NormaltempoDie normalerweise verfügbare Geschwindigkeit wurde nicht in 90 % der Messungen erreicht.
- MindesttempoAn mindestens zwei von drei Messtagen wurde die minimale Geschwindigkeit wenigstens einmal unterschritten.
Und dann?
Das Messprotokoll legst du deinem Anbieter vor und forderst ihn schriftlich mit Frist auf, das Problem zu beheben oder den Preis zu mindern. Die Bundesnetzagentur setzt Minderung oder Kündigung nicht selbst durch, du kannst bei ihr aber eine Schlichtung beantragen. Die Verbraucherzentrale bietet dazu Musterbriefe an. Für Mobilfunk gibt es seit April 2026 ein eigenes Nachweisverfahren mit einer App.
Willst du lieber gleich wechseln? Dann muss der alte Vertrag nicht erst auslaufen – siehe Wechsel zu Glasfaser.
Häufige Fragen
Warum erreiche ich nicht die volle Geschwindigkeit?
Häufig liegt es am WLAN, an einer langsamen Netzwerkkarte, an einem veralteten Router oder an der Auslastung am Abend. Miss per Netzwerkkabel direkt am Router, bevor du dich beim Anbieter meldest.
Wie viel Prozent der Geschwindigkeit muss ankommen?
Nach dem Nachweisverfahren der Bundesnetzagentur musst du an mindestens zwei von drei Messtagen wenigstens einmal 90 % des Höchsttempos erreichen und in 90 % der Messungen das normalerweise verfügbare Tempo. Das Mindesttempo darf nicht unterschritten werden.
Kann ich bei zu langsamem Internet kündigen?
Ja, wenn die Abweichung erheblich, dauerhaft oder regelmäßig ist und du sie mit der Desktop-App der Breitbandmessung nachweist. Dann darfst du ohne Frist kündigen oder den Preis mindern (§ 57 Abs. 4 TKG).
Zählt eine Messung über WLAN als Nachweis?
Nein. Die App der Bundesnetzagentur misst nur per Netzwerkkabel; bei aktivem WLAN wird die Messung blockiert.
Wie hoch ist die Minderung?
Das Gesetz sagt nur, dass im Verhältnis der Abweichung gemindert wird – eine genaue Formel gibt es nicht. Die Bundesnetzagentur legt die Höhe nicht fest; der Rechner oben zeigt eine grobe Näherung.
Quellen
- § 57 TKG – gesetze-im-internet.de
- Bundesnetzagentur: Allgemeinverfügung Vfg. 99/2021 (Minderung Festnetz), Handreichung zum Überwachungsmechanismus, Verbraucherportal Internetgeschwindigkeit; Allgemeinverfügung Nr. 35/2026 (Mobilfunk)
- Breitbandmessung: Jahresbericht 2024/2025, veröffentlicht am 18.06.2026
- Verbraucherzentrale: Internetanschluss zu langsam oder ausgefallen? (Stand 02.10.2026)