So läuft eine Vorvermarktung ab
In der Vorvermarktung – oft auch Nachfragebündelung genannt – sammelt ein Netzbetreiber Verträge, bevor er baut. Kommen genug zusammen, lohnt sich der Ausbau für ihn. Für dich ist das die günstigste Gelegenheit: Wer jetzt bestellt, bekommt den Hausanschluss meist kostenlos.
- AnkündigungFlyer, Projektseite, Berater an der Haustür
- Vorvermarktungmeist etwa 3 Monate (Deutsche Glasfaser, Westconnect), bei Deutsche GigaNetz 3–4 Monate
- StichtagQuote erreicht? Dann fällt die Ausbauentscheidung
- Baulaut Deutsche GigaNetz 6–12 Monate für die Straßen
- FreischaltungHausanschluss, Glasfaserdose, Tarif startet
Wie hoch ist die Quote?
Die Quote ist der Anteil der Haushalte, die bis zum Stichtag unterschreiben müssen. Sie unterscheidet sich je nach Netzbetreiber – manche bauen auch ganz ohne:
| Netzbetreiber | Quote | Hinweis |
|---|---|---|
| Deutsche Glasfaser | 33 % | der anschließbaren Haushalte, laut eigenen FAQ |
| Westconnect (E.ON) | 40 % | in einzelnen Projekten (z. B. Macken 2025) |
| Deutsche GigaNetz | „notwendige Nachfrage“ | je mehr Verträge, desto mehr Adressen werden ausgebaut |
| OXG (Vodafone) | keine | baut nach eigener Angabe „in jedem Fall“, nur mit Zustimmung der Eigentümer |
| UGG | keine | laut Projektmitteilung 2024 |
| GlasfaserPlus (Telekom) | keine | laut Präsentation 2023; Tarifbuchung für den Anschluss nötig |
Angaben der Netzbetreiber, Stand Oktober 2026.
Wie viele Verträge fehlen noch?
Deutsche Glasfaser zeigt auf seinen Projektseiten, wie viel Prozent der Quote schon erreicht sind. Mit dem Rechner siehst du, wie viele Verträge noch fehlen:
Was passiert, wenn die Quote nicht erreicht wird?
Bei Deutsche Glasfaser ist es eindeutig: Wird die Quote verfehlt, zieht sich das Unternehmen zurück, die Verträge sind ungültig und die Daten werden gelöscht. Dir entstehen keine Kosten. Laut Verbraucherzentrale NRW werden Verträge bei verfehlter Quote meist storniert, manchmal wird ein Projekt aber auch nur „auf Eis gelegt“ und die Vermarktung später wiederholt.
Auch eine erreichte Quote garantiert keinen Ausbau. Deutsche GigaNetz zog sich 2023 aus Rottenburg a. d. Laaber und Neufahrn zurück, obwohl die Quoten erreicht waren. Wird später oder gar nicht gebaut, kannst du dem Anbieter eine Frist setzen und danach außerordentlich kündigen – die Verbraucherzentrale nennt als Richtwert zwei bis drei Wochen, wenn der Ausbau in zwei Monaten angekündigt ist, und ein bis zwei Monate bei einer Ankündigung innerhalb von sechs Monaten.
Wie sich die Projekte der beiden Netzbetreiber, die wir auswerten, derzeit verteilen:
Projektseiten der Netzbetreiber, Stand 27. Oktober 2026.
„Vorvermarktung beendet, Stand offen“: Die Frist auf der Projektseite ist abgelaufen, ein neuer Stand wurde nicht veröffentlicht.
Ab wann zahle ich – und wann beginnt die Laufzeit?
Bezahlt wird in der Regel erst, wenn der Anschluss nutzbar ist. Bei Deutsche Glasfaser wird der Vertrag kostenpflichtig, sobald deine Rufnummer übernommen ist, spätestens zwölf Monate nach Fertigstellung des Anschlusses. Bei Deutsche GigaNetz zahlst du ab der Fertigstellung des Hausanschlusses.
Wichtig ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25): Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss – nicht erst mit der Freischaltung. Eine Klausel, die das anders regelt, ist unwirksam. Wer in der Vorvermarktung unterschreibt, kann also früher kündigen, als manche Vertragsunterlagen vermuten lassen.
Was ist mit meinem alten Vertrag?
Für den Wechsel zu Glasfaser gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Die Verbraucherzentrale rät, den alten Vertrag nicht selbst zu kündigen: Der neue Anbieter kündigt ihn und nimmt deine Rufnummer mit, sobald der Glasfaseranschluss bereit ist – so entsteht keine Lücke. Bei Westconnect und der Telekom ist das ausdrücklich so geregelt.
Läuft der alte Vertrag aus, bevor Glasfaser liegt, läuft er ohne Kündigung einfach weiter und ist danach monatlich kündbar. Separat abgeschlossene Verträge, etwa für Kabel-TV oder ein zusätzliches Internetpaket, musst du teils selbst kündigen.
Berater an der Haustür
Gerade in der Vorvermarktung klingeln Vertriebsmitarbeiter. Das ist erlaubt, Druck zur sofortigen Unterschrift aber nicht in Ordnung. Darauf solltest du achten:
- Nicht sofort unterschreiben – lass dir die Unterlagen geben und schlaf eine Nacht darüber (Empfehlung der Verbraucherzentrale Hamburg).
- Nichts auf dem Tablet unterschreiben, wenn du nicht siehst, was du unterschreibst.
- Ausweis zeigen lassen: Telekom-Berater tragen einen Ausweis mit QR-Code, Vodafone-Berater (OXG) lassen sich online prüfen, Deutsche Glasfaser sagt zu, dass sich alle Mitarbeiter ausweisen.
- Vorsicht bei Übergangsverträgen: Laut Verbraucherzentrale Hamburg sind oft nicht die Glasfaserverträge das Problem, sondern teure Zwischentarife bis zur Freischaltung.
- 14 Tage Widerruf: Verträge an der Haustür, am Telefon oder online kannst du ohne Begründung widerrufen – am besten per Einwurf-Einschreiben. Die Frist beginnt mit der Auftragsbestätigung.
Als Mieter mitmachen
Auch Mieter können in der Vorvermarktung bestellen. Der Netzbetreiber braucht zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers – bei Deutsche Glasfaser reichst du die Erklärung mit ein oder holst sie nach, bei Deutsche GigaNetz genügt es, die Kontaktdaten des Vermieters zu nennen. Im Mehrfamilienhaus braucht bei Deutsche Glasfaser jede Wohnung einen eigenen Vertrag; bei Deutsche GigaNetz ist der Hausanschluss in der Regel schon ab dem ersten Vertrag kostenlos. Mehr dazu im Ratgeber Hausanschluss.
Läuft in deinem Ort gerade eine Vorvermarktung?
Häufige Fragen
Was ist eine Glasfaser-Vorvermarktung?
Ein Zeitraum, in dem ein Netzbetreiber vor dem Bau Verträge sammelt. Wird eine Mindestquote erreicht – bei Deutsche Glasfaser 33 % der Haushalte –, baut er das Netz. Wer in dieser Zeit bestellt, bekommt den Hausanschluss meist kostenlos.
Was passiert mit meinem Vertrag, wenn die Quote nicht erreicht wird?
Bei Deutsche Glasfaser werden die Verträge dann ungültig, es entstehen keine Kosten. Bei anderen Anbietern werden Verträge meist storniert oder das Projekt wird später erneut vermarktet. Kläre das vor der Unterschrift.
Muss ich meinen alten Internetvertrag kündigen?
Nein, besser nicht selbst. Der neue Anbieter kündigt ihn und übernimmt die Rufnummer, sobald der Glasfaseranschluss bereit ist. Ein Sonderkündigungsrecht für den Wechsel gibt es nicht.
Ab wann zahle ich für Glasfaser?
In der Regel erst, wenn der Anschluss nutzbar ist. Die Mindestlaufzeit beginnt laut Bundesgerichtshof aber schon mit dem Vertragsschluss (Urteil vom 8. Januar 2026).
Kann ich einen Vertrag aus der Vorvermarktung widerrufen?
Ja, innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung, wenn du an der Haustür, am Telefon oder online abgeschlossen hast. Die Frist beginnt mit der Auftragsbestätigung.
Quellen
- FAQ und Vertragsunterlagen von Deutsche Glasfaser, Deutsche GigaNetz, Westconnect/E.ON Highspeed, OXG, UGG und Telekom; Projektmitteilungen (u. a. Neuried, Macken, Worms, Kuchen), abgerufen am 28. Oktober 2026
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.01.2026, III ZR 8/25
- Verbraucherzentralen NRW, Hamburg und Rheinland-Pfalz: Hinweise zu Glasfaserverträgen und Haustürgeschäften
- § 356 BGB (Widerrufsfrist) – gesetze-im-internet.de
- Projektseiten von Deutsche Glasfaser und LEONET (Diagramm), Stand siehe Grafik